Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
I. Geltungsbereich
1.) Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass nachstehend angeführte Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen auf alle Verkäufe und Lieferungen der Firma Dff-Trading Anwendung finden.
2.) Sämtliche - auch zukünftige - Lieferungen und Leistungen der Fa. Dff-Trading einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, gleichgültig, ob dabei auf diese Bezug genommen wird oder nicht.
3.) Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, auch soweit diese in der Bestellung als ausschließlich gültig bezeichnet werden, gelten als aus-geschlossen. Diese gelten auch dann nicht als anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Erhalt ausdrücklich widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware und Leistungen gelten unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen als an-genommen.
II. Vertragsabschluß
1.) Alle Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. Dff-Trading zustande. Etwaige vorhergehende Angebote und Verhandlungsgrundlagen sind unverbindlich und freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, kommt der Vertrag zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung zum Abschluss, wenn der Besteller Endkonsument ist und die bestellte Ware unwidersprochen übernimmt.
2.) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn und soweit sie von der Fa. Dff-Trading schriftlich bestätigt wurden.
III. Lieferfrist
1.) Ein Lieferverzug der Fa. Dff tritt vereinbarungsgemäß nur ein, wenn ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde und dieser trotz schriftlicher Nachfristsetzung um mehr als 10 Arbeitstage überschritten wurde. Für Nachteile aus Terminüberschreitungen wird kein Schadenersatz geleistet, sofern die Fa. Dff kein grobes Verschulden am Verzug trifft.
2.) Sämtliche Vereinbarungen über Aufträge gelten unter der Voraussetzung, dass die Lieferung nicht durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politischen Unruhen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen usw., oder durch Materialschwierigkeiten aller Art – sohin durch Umstände, welche die Fa. Dff nicht zu vertreten hat - unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden. Das gleiche gilt, wenn diese Umstände einen Zulieferer betreffen. Derartige Ereignisse entbinden die Fa. Dff für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferpflicht und berechtigen diese ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Preise, Rechnungen
1.) Alle Preise gelten, wenn andere Abmachungen nicht schriftlich getroffen wurden, ab 8184 Anger, inkl. der gesetzlichen MwSt. Bei Lieferung "frei Haus" verstehen sich die angegebenen Preise inkl. gesetzlicher MwSt. und beinhalten die Lieferung bis zur Verwendungsstelle. Im angegebenen Preis ist die Montage sowie die Aufstellung der Ware nicht enthalten, dies kann jedoch gegen Aufpreis bestellt werden.
2.) Die aus den Rechnungen folgenden Rechnungsbeträge gelten der Höhe nach als anerkannt, wenn diesen nicht binnen 7 Tagen, gerechnet ab Erhalt der Rechnung widersprochen wird.
3.) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zu einem Zurückbehaltungsrecht ist der Besteller nur berechtigt, wenn die Gegenforderung aus derselben Bestellung beruht und anerkannt bzw. rechtskräftig festgestellt wurde. Bei Mängelrügen darf der Besteller Zahlungen nur in einem Umfang zurückhalten, welche in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Mängeln stehen.
4.) Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart und von der Fa. Dff schriftlich bestätigt wurde, sofort und ohne jeden Abzug per Überweisung vor/bei Abholung bzw. Lieferung zahlbar.
V. Versand
1.) Die Abholung erfolgt, außer in jenen Fällen in denen eine Lieferung "frei Haus" durch Dropshipping vereinbart ist, auf Gefahr des Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes (durch Abholung) wird in diesen Fällen keine Haftung übernommen.
2.) Erfolgt die Abholung bzw. Abnahme ordnungsgemäß bereitgestellter Waren nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so ist Dff berechtigt, die Ware ohne Annahme auf Kosten des Käufers zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert.
VI. Gewährleistung und Mängelrüge
1.) Die Fa. Dff steht dafür ein, dass die gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Herstellungsfehlern ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird, die Änderungen für den Besteller nicht unzumutbar sind oder eine ausdrücklich bedungene Eigenschaft betreffen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
2.) Bei im Zeitpunkt des Empfangs der Ware erkennbaren Mängel bestehen Gewährleistungsrechte des Bestellers nur, wenn sich dieser seine Rechte schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche vorbehält oder in sonstigen Fällen innerhalb derselben Frist nach Erkennbarkeit schriftlich der Fa. Dff davon Anzeige macht, wobei die rechtzeitige Absendung der Anzeige ausreicht. Ist der Besteller Kaufmann für den die Bestellung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, so hat er die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und bei Auftreten eines Mangels innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Empfang dies schriftlich der Fa. Dff anzuzeigen, widrigenfalls dem Besteller in Ansehung dieses Mangels keinerlei Rechte zustehen.
3.) Bestehen wegen Mängel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Gewährleistungsansprüche für den Besteller, so ist die Fa. Dff berechtigt, innerhalb angemessener Frist den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, wodurch Wandlungs-, Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers zur Gänze ausgeschlossen werden. Ergibt sich die Unmöglichkeit der von der Fa. Dff zu erbringenden Gewährleistung, so kann der Käufer lediglich die Rücknahme der Ware, nicht aber Austausch oder Schadenersatz verlangen. Für die Rückerstattung der zurückgenommenen Ware (diese ist frei A-8184 Anger zu liefern) gilt folgende Preisvereinbarung:
Im ersten Jahr: 75% des Kaufpreises lt. Rechnung inkl. MwSt.
Im zweiten Jahr 50 % des Kaufpreises lt. Rechnung inkl. MwSt.
Im dritten Jahr 25 % des Kaufpreises lt. Rechnung inkl. MwSt.
Ab dem vierten Jahr gibt es keine Vergütung mehr.
Die Haftung für Mängelfolgeschäden gilt als ausgeschlossen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in einer Höhe von 4 % über dem jeweils verlautbarten Diskontsatz der österreichischen Nationalbank vereinbart.
VII. Eigentumsvorbehalt
An den gelieferten Erzeugnissen verbleibt der Fa. Dff unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zur vollen Befriedigung des gesamten Kaufpreises einschließlich Kosten und Zinsen das Eigentum. Wird die gelieferte Ware mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet und erlischt dadurch der Eigentumsvorbehalt, so tritt die neue Sache an deren Stelle. Der Besteller darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. In diesem Falle werden seine aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegenüber dritten schon jetzt in Höhe der noch unbezahlten Rechnungsbeträge sicherungshalber an die Fa. Dff abgetreten, ohne dass es hierzu einer besonderen Abtretungsvereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Besteller ist jedoch verpflichtet über Aufforderung die erforderlichen publizitätssichernden Akte (Buchvermerk, Drittschuldnerverständigung, schriftliche Abtretungserklärung usw.) zu setzen.
VIII. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auch für Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Leistungsverzug, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, sofern die Fa. Dff oder die für diese tätig werdenden Erfüllungsgehilfen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit trifft.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist Graz. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar und klagbar in Graz. Als Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Weiz vereinbart. Die Fa. Dff ist wahlweise berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch bei dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Es gilt die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen materiellen Rechts vereinbart.
X. Weitergabe der Daten an Dritte
Zur Lieferabwicklung und Sicherung der Servicequalität werden personenbezogene Daten des Käufers an das produzierende Unternehmen übermittelt. Diese Daten lauten:
- Geschlecht
- Name
- Vorname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Informationen zum erworbenen Produkt
- Kaufdatum